Fuer Menschen , welche die Staatsbuergerschaft eines EU - Landes nicht besitzen , ist es relativ schwierig eine Aufenthalts - und Arbeitsbewilligung innerhalb der EU zu bekommen .
Aber selbst wenn man in den Besitz einer Aufenthalts - und Arbeitsbewilligung innerhalb der EU gelangt , so sind die Nachteile dennoch nicht zu uebersehen :
Kurz zusammengefasst ergeben sich durch diese einheitliche Ausländerpolitik der EU - Staaten also einige Schwierigkeiten fuer nicht EU - Ausländer , um auf herkömmlichem Weg fuer einen Mitgliederstaat der EU eine Aufenthalts - und Arbeiteserlaubnis zu erhalten .
Doch gerade diese Gesetzgebung bietet Möglichkeiten , die so weit fuehren , dass trotz eines geringen Aufwandes an Geld und Zeit gegenueber der herkömmlichen Methode zur Besorgung einer Aufenthalts - und Arbeitserlaubnis eine zeitlich unbegrenzte Aufenthalts - und Arbeitserlaubnis fuer den gesamten EU - Raum erlangt werden kann .
Diese Möglichkeit eröffnen sich aus dem Maastrichtvertrag , wonach jede natuerliche und juridische Person innerhalb jener Länder , die diesen Vertrag unterzeichnet haben , freie Arbeits - und Aufenthaltserlaubnis hat .
Das bedeutet , dass Sie als Besitzer einer Firma eines EU = Landes innerhalb der gesamten EU diese oben angefuehrten Rechte in Anspruch nehmen können , und das völlig legal .
Als einfachste Variante bietet sich fuer Nicht - EU Buerger die Gruendung einer englischen Limited Companie an , welche auch von Menschen aus anderen EU- Staaten ,die selbständig werden wollen, gewählt wird , weil eine schnelle Abwicklung garantiert ist und im Verhältnis zu Firmengruendungen in anderen Staaten geringe Kosten entstehen .
Die Vorteile fuer Sie ergeben sich in sehr vielfältiger hinsicht :