Bis 1992 gehoerte Irland zum Vereinigten Koenigreich. Dublin war offiziell nach London die zweite Stadt des "British Empire". 1949 wurde Irland zur Republik und verliess den British Commonwealth. Nord-Irland gehoert allerdings nach wie vor zu Grossbritannien. Die Republik Irland ist eine Parlamentarische Demokratie; die Verfassung basiert auf dem Vorbild von Grossbritannien, Australien und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Republik ist voellig unabhaengig, ist aber Vollmitglied der EUROPAEISCHEN UNION und unterliegt somit ebenfalls, wie die anderen Mitgliedsstaaten, den Maastricht - Direktiven.
Um so erstaunlicher ist eine Regelung in der irischen Gesetzgebung, die zwar von der EU staendig kritisiert wird, dennoch aber zulaessig und voellig legal ist. Es handelt sich um die sogenannte Tax - Free / Non - Resident - Gesellschaftsform einer Limited Company. Dies ist eine Besonderheit, die nicht den Firmengesetzen, sondern den Steuergesetzen unterliegt. Im Klartext heisst dies: eine irische Gesellschaft ist dann steuerfrei ( in Irland ), wenn die Mehrheit der Aktien von einem auslaendischen "Beneficial Owner" gehalten werden, die Firma ausserhalb Irlands kontrolliert wird und die Gesellschaft keinerlei Geschaefte in der Republik Irland selbst taetigt. Non - Resident - Companies muessen offiziell keine Buchhaltung vor Ort fuehren und einreichen; dennoch behaelt sich die Steuerbehoerde das Recht vor, die auslaendische Buchfuehrung hin und wieder einzusehen um zu ueberpruefen, ob auch tatsaechlich keine Geschaefte innerhalb Irlands getaetigt werden. Eine irische Limited Company verfuegt nicht ueber Inhaber - sondern nur ueber Namensaktien. Bei der Uebertragung wird eine Gebuehr von 2 % des Aktiennennwertes erhoben.
Die Namenswahl ist relativ frei und alle Firmennamen muessen mit LIMITED, LTD, TEORANTA oder TEO enden. Auch die Tax - Free / Non - Resident - Firma in Irland muss ueber einen Hauptsitz in der Republik Irland verfuegen. Ausserdem muss die Firma mindestens 2 Direktoren haben, wobei nur natuerliche Personen erlaubt sind. Ferner muessen mindestens 2 Aktionaere eingetragen werden, wobei es keine Restriktionen aufgrund der Nationalitaet gibt. Das Stammkapital kann in jeder gewuenschten Hoehe eingetragen werden; ueblicherweise tragen wir 1000 Pfund - Sterling ein.
Die erste Jahreshauptversammlung muss spaetestens 18 Monate nach der Gruendung stattfinden und wird ausserhalb Irlands abgehalten. Darueber ist ein Protokoll zu fuehren. Alle Firmen muessen Register ueber Direktoren, Sekretaere und Aktieninhaber fuehren und die jaehrlichen Annual - Return - Forms ausfuellen und an das Handelsregister zurueckschicken. Zur Jahreshauptversammlung muss auch ein Buchhalter bestellt werden, der durch den Registrar of Companies zugelassen ist. Wir helfen Ihnen da gerne weiter, da wir ueber jahrelange Erfahrung verfuegen.
Um alle gesetzlichen Auflagen zu erfuellen, statten wir Ihre neue Gesellschaft gleich mit irischen Direktoren ( Nominees ) aus, von denen Sie direkt eine Generalvollmacht ( General Power of Attorney - von einem zugelassenen Rechtsanwalt beglaubigt ) erhalten, damit Sie komplett und uneingeschraenkt Ihre Geschaeftstaetigkeit mit Ihrer neuen Gesellschaft aufnehmen koennen. Ebenso stellen wir zwei Aktionaere ( Nominees ), die die vorgeschriebenen 2 % des Grundkapitals offiziell halten. Im irischen Handelsregister sind dann also nach aussen hin jeweils Iren eingetragen, die Ihre Anonymitaet wahren. Selbstverstaendlich koennen Sie auf Wunsch auch gerne als Mehrheitsgesellschafter ins Register eingetragen werden, was aber wenig Sinn macht, wenn nach aussen hin nicht erkennbar sein soll, dass Sie auch der Besitzer der Gesellschaft sind.
Da die Firma von aussen verwaltet werden muss, damit Sie den steuerfreien Status erhaelt, bieten wir Ihnen, gleich im Preis mit eingeschlossen, eine Zweigniederlassung mit Adresse und funktionierendem Buero - Service in London. Von dort aus wird Ihre Firma offiziell verwaltet und diese Anschrift sollte auf Ihrem Briefbogen ebenfalls mit angegeben werden. Die Geschaeftskonten der irischen Limited sollten dann der Einfachheit halber ebenfalls in London eroeffnet werden. Dieses ist im Preis mit eingeschlossen und wird mit unserer Hilfe durchgefuehrt.
Die irische Limited eignet sich fuer viele Geschaeftszwecke, insbesondere dann, wenn eine "Gewinnabschoepfung" einer bereits existierenden, selbstaendigen Gesellschaft durchgefuehrt werden soll.
Die irische Limited kann selbstverstaendlich nicht zur Mehrwertsteuer in Irland angemeldet werden, da es eine steuerfreie Gesellschaft ist. Mehrwertsteueranmeldungen koennen aber ueber "Unterfirmen" dieser Holding beispielsweise auf der Isle of Man, Jersey oder Grossbritannien durchgefuehrt werden.
Die genaue Konstruktion ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich, so dass wir Ihnen in jedem Fall eine gezielte Beratung durch uns empfehlen wuerden. Wir finden fuer Sie den besten Weg, um Ihre Geschaefte in Zukunft noch erfolgreicher zu gestalten.
Damit Sie gleich richtig starten koennen, sind im Preis folgende Leistungen, Dokumente und Unterlagen enthalten:
Weitere Informationen in Stichpunkten entnehmen Sie bitte beiliegendem DATA - SHEET.
Auf Wunsch koennen wir auch Ihre Buchhaltung fuer die englische oder irische Limited hier in England fuehren lassen . Unsere Mitarbeiter im London Tax Buero verfuegen ueber sehr viel Erfahrung im Umgang mit auslaendischen Buchhaltungen und koennen Ihre Vorgaben gezielt bearbeiten . Wir haben das richtige Konzept fuer Sie und Ihr Business. Teilen Sie uns Ihre Wuensche einfach mit - wir entwickeln fuer Sie die bestmoegliche Konstellation.